Unsere Anwaltskanzlei ist Ihr Ansprechpartner für:
Existenzgründung:
Wir beraten und vertreten Sie als zukünftigen Praxisinhaber bei allen Fragen, die mit Ihrer Existenzgründung zusammenhängen und achten dabei auf finanzielle, juristische und steuerliche Aspekte. Wir unterstützen Sie unter anderem bei der Gründungsvorbereitung, der Prüfung Ihres Geschäftskonzeptes auf wirtschaftliche Tragfähigkeit und der Wahl der für Sie besten Organisations- und Rechtsform.
Leistungsabgabe und Abrechnung:
Für Ihre qualifizierten Leistungen möchten Sie eine angemessene Gegenleistung. Sie erstellen eine Abrechnung und erwarten deren Zahlung. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen, die die Kassenzulassung und Abrechnung betreffen.
Mitarbeiter:
Wir klären zusammen mit Ihnen nicht nur die arbeitsrechtlichen, sondern auch die steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Wir beraten und vertreten sowohl Praxisinhaber als auch Mitarbeiter. Zu Ihrem Vorteil sehen wir also ständig die Schwierigkeiten beider Seiten. Dies hilft uns – und Ihnen – bei der Lösung der juristischen und menschlichen Probleme.
Outsourcing aus Krankenhaus:
Unter dem Druck der Reformen im Gesundheitswesen gehen zahlreiche Krankenhäuser dazu über, ihre therapeutischen Leistungen auszugliedern. Für Sie als Therapeuten ergibt sich die Chance, ein zusätzliches Standbein zu erhalten. Wir beraten Sie bei den finanziellen, juristischen und steuerlichen Fragen die bei der Übernahme einer therapeutischen Abteilung eines Krankenhauses auftreten.
Praxiskauf und -verkauf:
Wir beraten Sie bei der Gestaltung des Kaufvertrags, der Errechnung des angemessenen Kaufpreises, arbeitsrechtlichen Fragen bei der Übernahme von Mitarbeiten, steuerlichen Fragen und weiteren Fragen, die beim Kauf oder Verkauf einer Praxis auftreten. Da wir sowohl Käufer als auch Verkäufer unterstützen, kennen wir beide Seiten und können Sie umfassend beraten.
Risikoabsicherung:
Wie jeder andere Unternehmer gehen Sie mit Ihrer Therapiepraxis gewisse Risiken ein. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Minimierung folgender Risiken: Haftung und Versicherungsschutz, Krankheit und Erwerbsunfähigkeit, Erbfall sowie Trennung und Scheidung von Ihrem Ehepartner / Lebensgefährten.
Steuern:
Als Rechtsanwälte sind wir in vollem Umfang zur Steuerberatung und Vertretung vor den Finanzgerichten berechtigt. Wir beraten Sie bei Fragen im Zusammenhang mit Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer. Wir arbeiten gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Werbung:
Wir stimmen mit Ihnen Ihre geplanten Werbemaßnahmen ab. Dabei berücksichtigen wir wirtschaftliche Fragen (optimale Ansprache der Zielgruppen) und juristische Aspekte wie die Vermeidung von teuren Abmahnungen bei unzulässigen Werbemaßnahmen. Als Rechtsanwälte kennen wir auch die Einschränkungen Ihres Rechts auf Werbung, die aus Heilmittelwerbegesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und vertraglichen Wettbewerbsverboten (gesetzliche Krankenkassen) folgen.